Konisation
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Konisation
Warum ist die Gewebsentnahme notwendig?

 

Der Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen entwickeln sich meist an der Grenze der Gebärmutterhalsschleimhaut und dem äußeren Muttermund. Diese Grenze verläuft – je nach Alter – oberflächlich in den in die Scheide ragenden Teil des Gebärmutterhalses (sog. Portio) oder weiter innen im Muttermund.

Um für die mikroskopische Untersuchung die Zellveränderungen in dem ganzen Grenzbereich sicher zu erfassen, ist es notwendig, sowohl vom Gebärmutterhalskanal als auch von der Portio ein entsprechend großes Stück herauszuschneiden (Konisation) sowie höher gelegene Schleimhaut auszuschaben (Kürettage).

 

Wie wird der Eingriff durchgeführt?

 

Der Eingriff erfolgt in Allgemeinnarkose oder in Regionalbetäubung (Spinal-, Periduralanästhesie), über deren Einzelheiten und spezifische Risiken werden Sie gesondert aufgeklärt. Er kann jedoch auch in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie, Paracervical-Blockade) durchgeführt werden. Darüber informiert Sie Ihr behandelnder Frauenarzt.

 

Vor dem Eingriff wird im Allgemeinen die Blase durch Einlegen eines Blasenkatheters entleert.

 

Nach Desinfektion wird die Scheide gespreizt und in Einzelfällen ein Medikament zur Verhinderung stärkerer Blutungen in die Gebärmutter eingespritzt. Danach entnimmt der Arzt Gewebe aus einem kleinen Teilbereich des Muttermundes oder er schneidet mit einem speziellen Messer einen Kegel (Konus) aus dem Gebärmutterhals und dem Muttermund heraus. Tiefe und Breite des Konus richten sich nach dem Lebensalter und dem bisherigen Befund. Ggf. wird auch eine Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung) vorgenommen. Um hierbei krankhafte Veränderungen besser erkennen zu können, werden die Wände der Gebärmutter entfaltet, indem Kohlensäuregas oder Flüssigkeit in die Gebärmutterhöhle gefüllt wird. Ein spezielles optisches Instrument (das Hysteroskop), das über die Scheide und den Gebärmutterhalskanal in die Gebärmutterhöhle eingeführt wird, macht es nun möglich, die Innenwände, die Schleimhaut und die Eileiteröffnungen in der Gebärmutterwand zu betrachten.

 

Soll eine Ausschabung des Gebärmutterhalskanals und eventuell der Gebärmutterhöhle durchgeführt werden, erfolgt dies mit einem scharfen Schaber (Kürette, ähnlich einem gefensterten kleinen Löffel mit langem Stiel).

 

Abgeschlossen wird der Eingriff durch Nähte und/oder durch Verschorfung der Wundfläche. Häufig wird zur Blutstillung eine Tamponade in die Scheide gelegt, die nach einigen Stunden jedoch wieder entfernt wird.

 

Bei Zufallsbefunden oder Störungen (z.B. stärkere Blutungen, Verletzungen), die beim jetzigen Stand der Diagnostik nicht vorhersehbar sind, kann es jedoch erforderlich sein, den Eingriff zu erweitern oder durch einen Bauchschnitt (Laparotomie) bzw. Bauchspiegelung (Laparoskopie) fortzusetzen. Dabei werden der Bauchraum – durch einen Querschnitt an der Schamhaargrenze (sog. Bikinischnitt) oder durch kleine Schnitte am Nabelrand und an der unteren Bauchdecke – und die Gebärmutter eröffnet. Oft besteht dann keine andere Wahl und die Operation kann nicht wegen einer erneuten Aufklärung unterbrochen werden.

 

Ist mit Spätfolgen zu rechnen?

 

Veränderungen der Form und Weite von Gebärmutterhals bzw. Muttermund sind nach der Entfernung eines Kegels vom Gebärmutterhals (Konisation) möglich. Deshalb kann es bei späteren Schwangerschaften zu einer Muttermundverschlussschwäche kommen, die Früh- oder Fehlgeburten zur Folge haben kann. Durch häufigere Befundkontrolle kann dies jedoch rechtzeitig erkannt und der Muttermund bei Bedarf durch Umschlingung mit einem Faden oder Band (sog. Cerclage) oder durch direkter Naht bis zur Geburt verschlossen werden.

 

Andererseits kann eine Vernarbung des Muttermundes zu einer Verzögerung des späteren Geburtsverlaufes führen. In seltenen Fällen kann dann ein Kaiserschnitt notwendig werden.

Es können zudem schmerzhafte Störungen der Monatsblutung auftreten.

 

Mit welchem Ergebnis ist zu rechnen?

 

In vielen Fällen dient der Eingriff nicht nur einer genauen Diagnosestellung, sondern auch der gleichzeitigen Behandlung durch die vollständige Entfernung des veränderten Gewebes.

 

Manchmal ergeben die feingeweblichen Untersuchungen jedoch, dass durch die entnommenen Gewebestücke die krankhaften Veränderungen nicht vollständig erfasst werden können. In diesen Fällen kann eine Wiederholung der Konisation oder gar die Entfernung der Gebärmutter (bei abgeschlossener Familienplanung) ärztlicherseits empfohlen werden.

Wird jedoch eine bösartige Erkrankung festgestellt (z.B. Gebärmutterhalskrebs), muss mit einer Radikaloperation gerechnet werden. Darüber werden Sie und/oder Ihr weiterbehandelnder Arzt informiert.

 

Kann der Eingriff ambulant erfolgen?

 

Nach Ausschluss aller Risikofaktoren kann der Eingriff auch ambulant durchgeführt werden. Falls dies vorgesehen ist, lassen Sie sich bitte abholen. Stellen Sie für die ersten 24 Stunden nach der Operation eine Aufsichtsperson für zu Hause sicher.

Fragen Sie Ihren Arzt nach genauen Verhaltensregeln. Beachten Sie bitte auch die vorübergehende Einschränkung Ihres Reaktionsvermögens. Sie dürfen in den ersten 12-24 Stunden nach dem Eingriff nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, also kein Kraftfahrzeug oder Zweirad führen, ferner nicht an gefährlichen Maschinen arbeiten und keine wichtigen Entscheidungen treffen.

 

Worauf sollte nach dem Eingriff geachtet werden?

 

  • Am Operationstag Anstrengungen meiden.
  • Bei Bauchschmerzen, Fieber, stärkeren Blutungen oder anderen Beschwerden, informieren Sie bitte umgehend Ihren Arzt.
  • Bitte benutzen Sie in den ersten Tagen nach der Operation keine Tampons und wenden Sie keine Scheidenspülungen an, es sei denn, diese wurden Ihnen von Ihrem Arzt verordnet.
  • Verzichten Sie vorübergehend (für etwa 4 Wochen) auf Geschlechtsverkehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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