Auffälliger Krebsabstrich – PAP III, PAP IIId, PAP IV

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PAP-Abstrich
© GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

 

Sie haben einen unklaren Befund erhalten?

Das Gebot der Stunde heißt erst einmal abwarten. Ein unklarer Befund ist noch lange kein Beweis für eine Erkrankung und zunächst einmal nur ein Grund zu erhöhter Aufmerksamkeit. Ihrem Frauenarzt ist es ein Anliegen, auch kleinste Veränderungen des Gewebes genau zu beobachten und regelmäßig zu kontrollieren, um weitere Vorsorgemaßnahmen frühzeitig ergreifen zu können und schwerwiegende Erkrankungsfolgen rechtzeitig zu verhindern. Jährlich erhalten in Österreich etwa
60.000 Frauen einen solchen Befund. Die Angst vor Krebs ist meist groß, jedoch sollten Sie wissen, dass nur ein sehr kleiner Teil der unklaren Befunde tatsächlich eine Gebärmutterhalskrebserkrankung nach sich zieht. Die meisten Veränderungen bilden sich von selbst wieder zurück und sind nicht bösartig. Die Heilungschancen bei rechtzeitig entfernten Vorstufen liegen zudem bei nahezu 100%.

 

Was ist ein PAP-Abstrich?

Ein PAP-Abstrich (Krebsabstrich) wird im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung für alle Frauen ab 20 Jahren empfohlen. Regelmäßige Testung ermöglicht eine zuverlässige Früherkennung einer Erkrankung. Veränderungen am Gebärmutterhals entstehen durch eine chronische Infektion mit so genannten humanen Papillomviren (HPV). Ziel ist es, verändertes Gewebe zu erkennen und, wenn nötig, rechtzeitig zu entfernen.

Wie funktioniert der PAP-Abstrich?

Beim Abstrich werden Zellen vom Gebärmutterhals entnommen und unter dem Mikroskop untersucht. Das Ergebnis wird in eine der folgenden Stufen eingeteilt:

  • PAP I-II: unverdächtiger Befund (Sie bekommen keine Nachricht von Ihrem Frauenarzt bzw. eine Information, dass alles in Ordnung ist)
  • PAP III: kontrollbedürftiger, auffälliger Befund
  • PAP IV: erfordert eine Gewebeuntersuchung
  • PAP V: Möglichkeit von bösartigen Tumorzellen

PAP-Abstrich
Normaler Krebsabstrich unter dem Mikroskop (© Douglas K. Hanks, MD.)

 

Regelmäßige Kontrollen/Beobachtung

Wenn bei Ihnen Gewebeveränderungen entdeckt wurden und Sie einen „kontrollbedürftigen“ PAP-Befund erhalten haben, werden die Veränderungen so lange regelmäßig beobachtet, bis sie sich entweder zurückgebildet (im Regelfall) oder zu einer Vorstufe höheren Grades (seltener) weiterentwickelt haben. Während des Beobachtungszeitraumes werden PAP-Abstriche in kürzeren Abständen (alle 3 bis 6 Monate) durchgeführt. Eine weitere Veränderung kann damit sehr schnell erkannt und mit einer kleinen Operation (Konisation) entfernt werden.

Die Kolposkopie

Neben dem Krebsabstrich kann auch eine so genannte Kolposkopie durchgeführt werden. Die Kolposkopie ist eine frauenärztliche Untersuchung, die mit Hilfe eines Stereomikroskopes mit ca. 10-facher Vergrößerung durchgeführt wird. Es handelt sich dabei um eine Betrachtung der Scheide und des Gebärmutterhalses unter Lupenvergrößerung. Damit lassen sich eventuelle Veränderungen am Gebärmutterhals leichter erkennen.

 

Biopsie vom Gebärmutterhals

Wenn beim Krebsabstrich (PAP-Abstrich) oder der Kolposkopie „verdächtiges“ Gewebe bemerkt wurde, wird eine „Biopsie“ durchgeführt (Entnahme einer Gewebeprobe). Diese wird anschließend gefärbt und vom Pathologen unter dem Mikroskop genau untersucht (histologischer Befund).

 

Die Konisation

Eine Konisation ist ein kleiner operativer Eingriff, welcher unter Narkose durchgeführt wird. Dabei wird Gewebe im Bereich des Muttermundes in Form eines Kegels (Konus)
entnommen. Sollte die nachfolgende Untersuchung zeigen, dass es sich um eine Krebsvorstufe handelt, die auch vollständig entfernt wurde, ist mit dem Ausschneiden bereits die Therapie erfolgt.
Es handelt sich dabei zwar um einen häufigen Routineeingriff, allerdings ist die psychische Belastung für die betroffene Frau mitunter groß. Nach einer Konisation kann bei späteren Schwangerschaften die Wahrscheinlichkeit von Fehl- und Frühgeburten sowie von Geburten per Kaiserschnitt erhöht sein. Trotzdem verlaufen die meisten Schwangerschaften problemlos.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt, wenn Sie sich darüber Gedanken machen. In Österreich werden jährlich 5.000 bis 6.000 Konisationen durchgeführt.

 

Humane Papillomviren (HPV) als Ursache

Nahezu alle Gebärmutterhalskrebsfälle werden durch humane Papillomviren (HPV) verursacht. In drei von vier Fällen durch die HPV-Typen 16 und 18. Auch Vulva- und Vaginalkarzinome können durch eine chronische HPV-Infektion ausgelöst werden. Die HPV-Stämme 6 und 11 verursachen 90% aller Genitalwarzen. Humane Papillomviren sind weit verbreitet, mindestens zwei Drittel aller Menschen kommen im Laufe ihres Lebens damit in Berührung. Infizieren können sich sowohl Männer als auch Frauen, meist jedoch ohne es zu wissen und zu bemerken. HPV wird in erster Linie durch sexuellen Kontakt übertragen; es ist auch eine Übertragung durch einfachen Hautkontakt möglich. Die Verwendung von Kondomen verringert das Übertragungsrisiko, schützt allerdings nicht zuverlässig vor einer Infektion.

Wie häufig ist Gebärmutterhalskrebs?
Jährlich erkranken in Österreich rund 550 Frauen, etwa 180 sterben daran. Die Heilungschancen bei früh erkanntem und gut therapiertem Gebärmutterhalskrebs liegen jedoch bei nahezu 100%.

Welche Arten von HPV gibt es?
Es gibt etwa 100 verschiedene „Typen“ von HP-Viren. Die meisten tragen ein geringes Risiko ("low risk") für eine Krebserkrankung, bestimmte Typen sind jedoch mit einem höheren Risiko („high risk“) behaftet. Sie können zu Krebsvorstufen und in weiterer Folge zu Gebärmutterhalskrebs führen. In Europa sind die Typen 16 und 18 die häufigsten krebserregenden Stämme und für 75% aller Gebärmutterhalskrebsfälle verantwortlich.


Der bestmögliche Schutz!

Was Mädchen und Frauen zum Thema Gebärmutterhalskrebsvorsorge wissen sollten:
Um sich vor einer Infektion mit humanen Papillomviren und den möglichen Auswirkungen, wie Krebsvorstufen und Gebärmutterhalskrebs, zu schützen, bietet nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine Kombination aus:

  • dem jährlichen Krebsabstrich (PAP-Abstrich) beim Frauenarzt und
  • der Impfung gegen HPV

den bestmöglichen Schutz.


Der Krebsabstrich (PAP-Abstrich)

Der PAP-Abstrich und die Impfung ergänzen einander in idealer Weise. Eine Maßnahme kann nicht durch die andere ersetzt werden! Die Impfung gegen HPV schützt vor den Virenstämmen 16 und 18, die für rund 75% aller Gebärmutterhalskrebsfälle verantwortlich sind und kann damit einen Großteil – jedoch nicht alle Krebsvorstufen und Erkrankungsfälle verhindern. Daher ist der jährliche Krebsabstrich unbedingt weiterhin nötig.
Die Früherkennung spielt bei der erfolgreichen Behandlung von Gebärmutterhalskrebs eine überaus wichtige Rolle. Zum Glück ist es in den meisten Fällen möglich, Gewebeveränderungen bereits im Frühstadium zu erkennen und zu behandeln. In vielen Fällen kann so die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verhindert werden. Wichtig ist dabei, dass mindestens einmal pro Jahr im Rahmen der Untersuchung bei dem Gynäkologen ein Abstrich gemacht wird. Dieser Abstrich muss auch nach einer HPV-Impfung regelmäßig durchgeführt werden.


Die Impfung

In Österreich wird eine Impfung gegen HPV vom Obersten Sanitätsrat des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend im Rahmen des Österreichischen Impfplans 2008 empfohlen:
„Impfstoffe gegen onkologene Papillomviren sollten für Mädchen und Frauen – möglichst vor Eintritt in das sexuell aktive Alter – zur Anwendung kommen. Die Impfung von Knaben bzw. männlichen Jugendlichen ist prinzipiell sinnvoll, besonders wenn ein Impfstoff verwendet wird, der auch vor Kondylom (Genitalwarzen) -verursachenden Viren schützt. Zur Unterbrechung der Infektionskette ist die Impfung von Personen beiderlei Geschlechts wichtig.“ (Österreichischer Impfplan 2008)

Die Kosten werden derzeit nicht von den Krankenkassen übernommen. Teilweise bieten aber Impfaktionen einzelner Bundesländer oder Apotheken die Möglichkeit, die Impfung günstiger zu beziehen. Die Zulassung der HPV-Impfung erstreckt sich derzeit auf Mädchen und Frauen von 9-26 Jahren und Knaben von 9-15 (Vierfach-Impfstoff) bzw. Mädchen und Frauen von 10-25 (Zweifach-Impfstoff).
Beide HPV-Impfstoffe werden in drei Einzelimpfungen innerhalb von sechs Monaten verabreicht. Die Impfung wirkt rein vorbeugend und kann auf bereits bestehende Infektionen und Gewebeveränderungen keinen Einfluss nehmen. Bestehende Veränderungen müssen wie bisher vom Frauenarzt beobachtet und gegebenenfalls operiert werden.

 

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