Organscreening - Organ-Ultraschall

Das Organscreening (bzw. der Organ-Ultraschall) wird zwischen der 20. und der 24. Schwangerschaftswoche durchgeführt und dient der genauen Untersuchung aller angelegten Organe des ungeborenen Kindes.

Was kann beim Organultraschall beurteilt werden?

Besonders die Lage des Kindes und die Stärke der mütterlichen Bauchdecke spielen bei der Untersuchung eine entscheidende Rolle. Eine umfassende Ultraschalluntersuchung dauert etwa fünfzehn Minuten. Dabei werden alle darstellbaren Organe und Merkmale des Ungeborenen betrachtet:

  • das Aussehen und die Funktion aller sichtbaren Organe inklusive des Herzens (Echokardiografie)
  • die Lage und das Aussehen der Plazenta
  • das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen
  • der Blutfluss in der Nabelschnur
  • die Fruchtwassermenge
  • das altersentsprechende Wachstum des Ungeborenen


Beachten Sie aber:

Auch bei guter Gerätequalität, Sorgfalt und Erfahrung des Arztes können nicht alle Fehlbildungen oder Veränderungen mit völliger Sicherheit erkannt bzw. ausgeschlossen werden. Und diese Untersuchung erfordert sehr viel Erfahrung auf Seiten des Untersuchers.


Wozu dienen die Ergebnisse des Organultraschalls?

  • Fallen dem Arzt bei den Ultraschalluntersuchungen Auffälligkeiten ins Auge, die auf eine Erkrankung des Kindes oder eine Fehlbildung hinweisen, so hilft der Organultraschall bei einer genaueren Diagnose und der Entscheidung für oder gegen weitere diagnostische Maßnahmen (wie zum Beispiel die Fruchtwasseruntersuchung oder die Chorionzottenbiopsie).
  • Bei einem auffälligen Befund können sich Schwangere bereits vor der Geburt für eine Spezialklinik oder einen spezialisierten Arzt entscheiden. So bringen viele Schwangere ihr Kind dann in einer Klinik mit angeschlossener Kinderstation zur Welt, um eine adäquate medizinische Versorgung des Kindes sicher zu stellen.
  • Vielen werdenden Eltern hilft der Ultraschall, die Beziehung zu ihrem ungeborenen Kind zu vertiefen.
  • Ein unauffälliger Organ-Ultraschall beruhigt viele Schwangere. Daher wird er auch besonders häufig bei sogenannten „Risikoschwangerschaften“ durchgeführt.
Die Untersuchung wird über die Bauchdecke der Schwangeren durchgeführt. 90 Prozent aller schwerwiegenden Fehlbildungen an Organen (z.B. Herzfehler), an der Wirbelsäule (z.B. „offener Rücken), an Armen und Beinen und im Gesicht (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) lassen sich so frühzeitige Erkennung dazu bei, dass man zur Entbindung ein Krankenhaus mit einer angeschlossenen Station für Neugeborenen-Medizin (Neonatologie) wählen kann. Die Kosten für das Organscreening werden bei normalem Schwangerschaftsverlauf nicht von der Sozialversicherung übernommen.

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