Auffälliger Krebsabstrich

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Normaler Krebsabstrich unter dem Mikroskop (© Douglas K. Hanks, MD.)

Haben Sie einen Befund erhalten, der Ihnen Gedanken macht?

Keine Sorge, denn dank modernster Forschung sind heutzutage regelmäßige Tests auf Gebärmutterhalskrebs einfach und schnell möglich. Wird eine Erkrankung rechtzeitig erkannt und werden Gegenmaßnahmen ergriffen, liegen die Chancen auf eine vollständige Heilung bei fast 100%!

Eine Methode, mit welcher der Gebärmutterhals auf möglicherweise krankhafte Veränderungen im Gewebe untersucht wird, nennt sich Kolposkopie (nicht zu verwechseln mit der Koloskopie/Darmspiegelung!). Hierbei verwendet der Arzt ein Stereomikroskop, das Auffälligkeiten im Gewebe in einer 10-fachen Vergrößerung zeigt.

Eine weitere und zugleich die bekannteste Methode, mit der der Gebärmutterhals auf eine Krebserkrankung untersucht werden kann, nennt sich PAP-Abstrich.


Was ist ein PAP-Abstrich genauer?

Ein PAP- oder Krebsabstrich dient der frühzeitigen Erkennung von Gebärmutterhalskrebs; im Interesse der Gesundheit der Patientin ist dabei Folgendes wichtig: Eine regelmäßige Untersuchung wird allen Frauen ab 20 Jahren empfohlen.


Wie läuft der PAP-Abstrich ab?

Beim PAP-Abstrich wird Gewebe aus dem Gebärmutterhals entnommen und unter einem Mikroskop genau untersucht.

Der Befund kann in eine der folgenden 4 Stufen eingeteilt werden (von „harmlos“ bis „bösartig“):

  • PAP I-II: unverdächtiger Befund (Sie bekommen keine Nachricht von Ihrem Frauenarzt bzw. wenn, dann eine Information, dass alles in Ordnung ist.)
  • PAP III/III D: auffälliger, kontrollbedürftiger Befund
  • PAP IV: Der Befund erfordert eine Gewebeuntersuchung
  • PAP V: Laut Befund besteht die Möglichkeit, dass bösartige Tumorzellen vorhanden sind.

Im Falle eines auffälligen Befundes (PAP III und höhere römische Ziffer) müssen ab diesem Zeitpunkt regelmäßig alle 3-6 Monate PAP-Abstriche gemacht werden! Durch diese geringen Untersuchungsabstände können Veränderungen rechtzeitig und sehr schnell erkannt werden. Normalerweise ist es so, dass sich Auffälligkeiten von selbst wieder zurückbilden; in seltenen Fällen jedoch entwickelt sich das Befundbild zu einer höheren Stufe weiter. Dann muss möglicherweise eine Konisation durchgeführt werden. Was ist das?

Die Konisation

Eine Konisation ist ein operativer Eingriff, bei dem vom äußeren Muttermund eine Gewebeprobe entnommen wird (unter Vollnarkose). Zu Beginn des Eingriffs wird die Scheide etwas gedehnt – das erleichtert das weitere Vorgehen. In Form eines Kegels wird nun ein kleiner Teil des Gewebes im Gebärmutterhals herausgeschnitten; danach wird die Wunde vernäht oder verschorft.


Biopsie des Gebärmutterhalses

Wird beim PAP-Abstrich oder der Kolposkopie auffälliges Gewebe entdeckt, wird eine Probe dieses Gewebes entnommen und unter dem Mikroskop untersucht; diese Vorgehensweise nennt man Biopsie.


Humane Papillomviren (HPV) als Verursacher

Rund 75% aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs sind auf eine Infizierung mit HPV (Humane Papillomviren, auch genannt HP) zurückzuführen; von den vielen verschiedenen Typen der HP-Viren sind die Typen 16 und 18 die Erreger von Gebärmutterhalskrebs.

HPV wird meistens beim Geschlechtsverkehr übertragen; Achtung: Kondome schützen hier in den meisten Fällen vor einer Ansteckung!

Andere Typen der HP-Viren wiederum verursachen Geschlechtskrankheiten wie Genitalwarzen oder andere Infektionen. Wichtig zu wissen: Sie sind sehr weit verbreitet! Rund 60% aller Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HP-Viren unterschiedlichster Art.


Wie kann vorgesorgt werden?

Den besten Schutz vor einer Ansteckung mit HPV garantieren zumindest jährliche PAP-Abstriche und eine Impfung gegen HPV.


Eine weitere Vorsorgemöglichkeit: die HPV-Impfung

Eine weitere Vorsorgemöglichkeit: die HPV-Impfung

Eine HPV-Impfung schützt vor einer Neuinfektion mit Gebärmutterhalskrebs und in manchen Fällen sogar auch vor Geschlechtskrankheiten wie z.B. Genitalwarzen.

Welche Art der Impfung für Sie infrage kommt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt.

Die Impfstoffe werden binnen eines halben Jahres verabreicht, und zwar verteilt auf 3 Impfungen.

Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen; über Details gibt Ihnen Ihr Arzt gern Auskunft.

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