Mutter-Kind-Pass


Zeichnet die empfohlenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft bis zum 5. Lebensjahr des Kindes auf.

Werden die Behandlungen von VertragsärztInnen durchgeführt, sind sie kostenlos, auch für nicht krankenversicherte Frauen.

Durch die Untersuchungen können Komplikationen in der Schwangerschaft rechtzeitig erkannt und behoben werden. Ist das Kind geboren, wird seine Weiterentwicklung durch die Untersuchungen kontrolliert.

Die Einhaltung der Arztbesuche ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Um das volle Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat zu gewährleisten, muss aber nachgewiesen werden, dass alle Untersuchungen gemacht wurden.

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